Liebe Eltern,

Der Kreis Gütersloh hat in einer Dritten Allgemeinverfügung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Cooronavirus Sars CoV-2 das Betretungsverbot in den Kindertageseinrichtungen bis zum 7.07.2020 verlängert. Ausgenommen davon sind, wie bisher, folgende Bedarfe:

wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist oder
bei allein erziehenden Erwerbstätigen oder
bei Alleinerziehenden, die sich in Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.
Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung,
Kinder im Rahmen des § 8a Verfahrens,
Kinder mit Behinderung

Vom Familienministerium liegt uns folgendes Informationsschreiben zur Wiederaufnahme im Falle einer Erkrankung an Covid 19 vor:

20200626_Offizielle Information Land NRW_Neuregelung Wiederaufnahme nach…