Liebe Eltern,

wie uns das Jugendamt heute mitgeteilt hat, bleiben in den Sommerferien die Einrichtungen geschlossen. Es kann weiterhin nur eine Notfallbetreuung angeboten werden.

Folgende Familien haben einen Betreuungsanspruch:

wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist oder
bei alleinerziehenden Erwerbstätigen oder
bei Alleinerziehenden, die sich in Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.
Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung,
Kinder im Rahmen des § 8a Verfahrens,
Kinder mit Behinderung

 

Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns ins Verbindung!