Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat in der aktualisierten Allgemeinverfügung „Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes“ die Unterschreitung des Schwellenwertes von 165 für den Kreis Gütersloh an 5 aufeinander folgenden Werktagen festgestellt.
Für die Kindertagesbetreuung bedeutet dieses die Aufhebung des „Betreuungsverbotes mit bedarfsorientierter Notbetreuung“ mit der Rückkehr in den „Eingeschränkten Regelbetrieb“ ab Freitag, den 14.05.2021.
Ab Montag, den 17.5 2021können alle Kinder wieder in den Kindergarten kommen. Die Stundenreduzierung bleibt weiterhin bestehen.
Wir freuen uns alle wiederzusehen. Ein schönes Wochenende!
Das Kindergartenteam