Liebe Eltern,

heute Nachmittag haben wir vom Jugendamt des Kreises Gütersloh die 2 Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh vom 26.06.2020 erhalten. Darin wurde das Betretungsverbot bis zum 03.07.2020 befristet.

Wie wir im Laufe des Vormittages erfahren hatten, hatten einige Eltern bereits aus den Medien vorab erfahren, dass es eine solche Befristung geben soll.

In der augenblicklichen Situation ist  das Infektionsgeschehen ausschlaggebend für Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und wird gegebenenfalls angeglichen.

Ausgenommen vom Betretungsverbot sind weiterhin:

  • wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist oder
  • bei alleinerziehenden Erwerbstätigen oder
  • bei Alleinerziehenden, die sich in Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.
  • Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung,
  • Kinder im Rahmen des § 8a Verfahrens,
  • Kinder mit Behinderung

Eltern, die einen Betreuungsanspruch haben, müssen eine Eigenerklärung im Kindergarten abgeben. Diese finden Sie hier:

Eigenerklärung

Weiterhin hat das Familienministerium eine weitere Information für alle Eltern zur Verfügung gestellt.

Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten

Risikogebiete_19062020_20Uhr

200621_fassung_coronaeinrvo_ab_22.06.2020-1